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Kinder, die nicht oder auch nur vorübergehend nicht in ihrer Familie bleiben können, werden vom zuständigen Jugendamt in einer Pflegefamilie untergebracht. Man unterscheidet dann zwischen einer vorübergehenden Unterbringung oder einem Dauerpflegeverhältnis.
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Letzte Aktualisierung ( Sonntag, 18. Januar 2009 )
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